Das kürzlich abgerissene Anwesen in der Ölrainstraße 2 in Bregenz befindet sich aus heutiger Sicht in bester Lage. In der Römerzeit lag das Areal – damals noch mit unverbautem Seeblick – jedoch etwas abseits des Zentrums der Siedlung. Im Herbst 2024 sollte das Bestandsgebäude durch einen größeren Neubau ersetzt werden. Aufgrund der größeren Dimensionen des künftigen Wohnhauses griffen die Erdarbeiten in bis dato als Garten genutzte Bereiche ein, die eventuell seit der Römerzeit, also seit nahezu 2000 Jahren unangetastet geblieben sind. Wo heute Ölrainstraße und Blumenstraße aufeinander treffen konnte Samuel Jenny 1898 drei umfriedete Baustrukturen untersuchen, die als monumentale Grabbauten oder kleine Umgangstempel interpretiert werden können (37-41 in Abb. 1). Im Weiteren skizzierte Jenny in seinem Überblicksplan von 1898 eine einzelne lange Mauer im Bereich des heutigen Grundstücks 359/4 mit .463/4 ein (Abb. 1), von deren Fortsetzung ebenfalls auszugehen war.

Die von der Eigentümerfamilie beauftragten und der Fa. TALPA durchgeführten archäologischen Untersuchungen fanden vom 21.10.–20.11.2024 statt. Wie sich zeigen sollte, wurden die Erwartungen römische Siedlungsspuren zu entdecken erfüllt. So konnten die Archäologinnen zwischen der Baugrube des Altbestandes und den Baugrubengrenzen des Neubaus mehrphasige Baustrukturen in Stein- und Holzbauweise feststellen (Abb. 2).

Vom Steingebäude, dessen Baumaterial mit Mörtel gebunden war, waren noch die 3,30 m lange Süd- und 2,50 m lange Ostmauer erhalten (Abb. 2-3), die zusammen das Südost-Eck eines Raumes bildeten. Die Mauern wurden gegen die senkrecht abgegrabene Erde gesetzt. Dies ergab also einen teilweise kellerartig in den Hang gesetzten Raum. Nach Errichtung der Mauern wurde im Innenbereich Planiermaterial eingefüllt, auf dem der (nicht mehr erhaltene) Fußboden gelegen sein muss. Die Südmauer zeigte eine Mauerfuge bzw. unterschiedliche Mauertechniken, die auf Umbauten und Sanierungsarbeiten am Gebäude hinwiesen (Abb. 3-4). Den untersuchten Baurest hat man sich wohl als nördlichsten Abschnitt eines, aufgrund der Hanglage terrassenförmig gestalteten Gebäudes vorzustellen. Nicht auszuschließen ist auch, dass es sich beim freigelegten Raumteil um einen Keller handelte. Ob es sich um ein privates Wohngebäude, einen Grabbau oder einen Bau mit öffentlichen Charakter handelte, muss offenbleiben.
Der weitere nördliche Verlauf des Gebäudes wurde von einer stärkeren, wohl ebenfalls römerzeitlichen Mauer geschnitten und überlagert. Diese Hang-Stützmauer wurde zu einem Zeitpunkt errichtet, als das ältere Gebäude (oder zumindest der dokumentierte Gebäudeabschnitt) nicht mehr in Benützung war. Möglicherweise wurde das weiter vom Hang hinausreichende Gebäude sogar durch Hangrutsch beschädigt. Neben der abstützenden Funktion diente die Substruktionsmauer auch zur Terrassierung des Geländes und somit der Schaffung von Nutzungsfläche.


Im Osten der Grabungsfläche waren die Reste eines Holzgebäudes greifbar (Abb. 5-8). Die beiden im Abstand von 2,00 m parallel zueinander liegenden, steinunterfütterten Auflager für einen Holzbalken wiesen in annährend regelmäßigen Abständen von 1,60-1,80 m Pfostenlöcher auf. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen den beiden dokumentierten Balkengräben wird es sich bei dem freigelegten Gebäudeabschnitt wohl um einen Gang (Eingangsbereich) handeln. Eine hangabwärts massiver werdende Steinplanierung zwischen den beiden dokumentierten, 6,00 m und 3,50 m langen Balkenlagern sollte das abfallende Gelände ausgleichen und zugleich als Unterbau für einen Lehmfußboden dienen (Abb. 7-8). Es gibt einige Nachweise für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten am Gebäude. Über dem älteren Stampflehmboden wurde z. B. eine Schuttlage voller Dachziegel einplaniert, darüber wiederum eine gepresste Schotter-Lehmlage eingebracht. Zugrunde ging das Gebäude durch Feuer, der dabei entstandene Brandschutt wurde einplaniert (Abb. 6).
Die freigelegten Befunde wiesen auf einen Ständer-Fachwerkbau hin. Das Gerüst bzw. der Rahmen des Gebäudes wurde aus Holzbalken gebildet. Die horizontalen Balken lagen dabei auf den linearen Steinsetzungen auf, die vertikalen Pfosten wurden in die Pfostengruben gesetzt. Die Zwischenräume (Gefache) waren mit einem Holz- und Rutengeflecht ausgefüllt, das mit Lehm ausgestrichen wurde. Dies belegen die Abdrücke des Flechtwerks und des Holzrahmens an den erhaltenen Lehmstücken, die durch das Feuer gehärtet wurden und somit erhalten geblieben sind.




Den Münzfunden nach zu urteilen, bestand das Gebäude in der Mitte des 1. Jahrhunderts n. Chr. und damit schon während der Regierungszeit der Kaiser Tiberius und Claudius, als Brigantium ein wichtiger Militärstandort war. Sowohl die Bauart als auch das als typischer Siedlungsabfall (Keramik, Trachtbestandteile, Tierknochen…) zu wertende Fundmaterial lassen die Interpretation als Wohngebäude zu. Nach dem durch Brand zerstörten Gebäude war keine römerzeitliche Bebauung, privater oder öffentlicher Natur, im Bereich des einstigen Holzbaus zu erkennen. Wahrscheinlich zog sich die Bebauungslinie etwas von der Hangkante in Richtung Süden zurück. Der Umstand, dass im Norden der Untersuchungsfläche ein massiver Niveausprung zwischen den stratigrafisch gleichzeitigen Befunden lag, weist auf die ständigen Hangbewegungen hin. Das frühestens ins letzte Drittel des 1. Jahrhunderts bis ins 2. Jahrhundert zu setzende Steingebäude im Westen des untersuchten Areals ereilte, wie bereits erwähnt, ein ähnliches Schicksal.

Rechts: As des Tiberius aus dem Jahr 35/36 n. Chr., der im Stampflehmboden der 1. Nutzungsphase geborgen wurde.
(Foto: TALPA)
Mit den Untersuchungen gelang ein Einblick in die frühkaiserzeitliche Besiedelungszeit von Brigantium. Das frühe Kastell erstreckte sich etwa von südlich der Josef-Huter-Straße bis nördlich der evangelischen Kirche. Die aktuelle Grabung an der Ölrainstraße 2 liegt über 300 m vom Kastell entfernt und belegt die weite Ausdehnung der zum Militärlager gehörenden Siedlung (Lagervicus) in dieser frühen Phase. In der Mitte des 1. Jahrhunderts n. Chr. war demnach die größte Flächenausdehnung der Siedlung bereits erreicht worden.
Die nicht weiter verfolgbare private Nutzung nach Auflassung des dokumentierten Holzgebäudes kann als Hinweis verstanden werden, dass das Areal im ausgehenden 1. Jahrhundert von der privat genutzten Siedlungszone in die gemeinschaftliche bzw. öffentliche Nutzung (Gräberbezirk, sakrale Nutzung) überging.
Autorin: Maria Bader